Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Reisemobilen

  1. Vertragsgegenstand
    1.1. Der Vermieter vermietet dem Mieter ein Reisemobil für die vereinbarte Mietzeit.
    1.2. Der Mietvertrag kommt durch die Unterzeichnung des Mietvertrags oder durch die schriftliche Buchungsbestätigung zustande.
  2. Mietdauer und Übergabe
    2.1. Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs und endet mit der Rückgabe.
    2.2. Das Reisemobil wird am vereinbarten Übergabeort in sauberem Zustand und voll betankt übergeben.
    2.3. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurückzugeben. Eine verspätete Rückgabe führt zu zusätzlichen Kosten gemäß der aktuellen Preisliste.
  3. Zahlung und Kaution
    3.1. Der Mietpreis wird bei Vertragsabschluss fällig.
    3.2. Der Mieter hinterlegt eine Kaution, die zur Absicherung etwaiger Schäden oder zusätzlicher Kosten dient. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs erstattet, sofern keine Schäden oder andere Forderungen bestehen.
  4. Stornierung und Umbuchung
    4.1. Eine Stornierung der Buchung durch den Mieter ist schriftlich mitzuteilen.
    4.2. Stornierungsgebühren werden wie folgt berechnet:
    Bis zu 30 Tage vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises
    29 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
    Weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
    4.3. Umbuchungen sind je nach Verfügbarkeit und gegen Gebühr möglich.
  5. Nutzung des Fahrzeugs
    5.1. Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern geführt werden.
    5.2. Das Fahrzeug darf nicht für illegale Aktivitäten, zum Transport gefährlicher Güter oder für Motorsportveranstaltungen genutzt werden.
    5.3. Der Mieter verpflichtet sich, das Reisemobil pfleglich zu behandeln und die Wartungs- und Pflegeanweisungen des Vermieters zu befolgen.
  6. Fahrten ins Ausland und in Krisen-/Kriegsgebiete
    6.1. Fahrten ins Ausland sind grundsätzlich erlaubt, sofern sie nicht in Krisen- oder Kriegsgebiete führen.
    6.2. Es ist dem Mieter ausdrücklich untersagt, das Reisemobil in Gebiete zu fahren, die von internationalen oder nationalen Behörden als Krisen- oder Kriegsgebiete ausgewiesen sind.
    6.3. Der Mieter haftet vollumfänglich für alle Schäden, Verluste oder rechtlichen Konsequenzen, die aus einer Missachtung dieser Bestimmung resultieren. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Fahrten in solche Gebiete entstehen.
    6.4. Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Reiseantritt über die aktuelle Sicherheitslage der zu bereisenden Länder zu informieren.
  7. Haftung und Versicherung
    7.1. Das Reisemobil ist haftpflicht- und vollkaskoversichert. Es gilt eine Selbstbeteiligung gemäß dem Mietvertrag.
    7.2. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder Vertragsverletzungen verursacht werden.
    7.3. Der Mieter haftet für Verkehrsverstöße und etwaige Bußgelder während der Mietdauer.
  8. Rückgabe des Fahrzeugs
    8.1. Das Fahrzeug ist in sauberem Zustand und vollgetankt zurückzugeben.
    8.2. Bei Schäden oder Mängeln, die über normale Abnutzung hinausgehen, werden die Reparaturkosten von der Kaution einbehalten oder dem Mieter in Rechnung gestellt.
  9. Reparaturen
    9.1. Reparaturen, die notwendig sind, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Betrag von 150,- € eigenständig beauftragt werden.
    9.2. Größere Reparaturen dürfen nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters in Auftrag gegeben werden.
    9.3. Die Reparatur muss in einer geeigneten Vertragswerkstatt durchgeführt werden. Sollte eine solche Werkstatt nicht verfügbar sein, ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.
  10. Verhalten bei Unfällen
    10.1. Bei jedem Unfall hat der Mieter die Polizei zu verständigen, sofern dies zur Feststellung der Schuldfrage erforderlich ist, Personen verletzt wurden oder erheblicher Sachschaden entstanden ist.
    10.2. Der Mieter darf ohne Zustimmung des Vermieters kein Schuldanerkenntnis abgeben.
    10.3. Brand-, Entwendungs- und Wildschäden sind dem Vermieter und bei einem Schadensbetrag über 50,- € auch der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
    10.4. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen enthalten.
    10.5. Übersteigt die voraussichtliche Schadenshöhe 100,- € oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter umgehend telefonisch zu unterrichten.
  11. Haftung des Mieters
    11.1. Der Mieter haftet bei von ihm verschuldeten Unfallschäden am Fahrzeug nur bis zu einem Betrag von 1.000,- € je Schadensfall.
    11.2. Der Mieter haftet unbeschränkt bei Schäden, die verursacht wurden durch:
    Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit,
    Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss,
    Missachtung der maximalen Durchfahrtshöhe oder -breite,
    Zurücksetzen des Fahrzeugs ohne Einweisung durch eine Hilfsperson,
    unsachgemäße oder missbräuchliche Nutzung des Fahrzeugs.
    11.3. Darüber hinaus richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
  12. Datenschutz
    12.1. Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters nur im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
    12.2. Die Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich erforderlich.
    13.1 Das Mindestalter des Mieters und der Fahrer beträgt 25 Jahre. Führerschein Klasse 3 für alle Modelle. Klasse B für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg und Klasse C1 von mehr als 3.500 kg Gesamtgewicht. Fahrer und Führerschein der Klassen B und C1 müssen mindestens 1 Jahr im Besitz der Fahrerlaubnis sein.
  13. Mietbedingungen / Sorgfaltspflicht des Mieters
    13.1 Das Mindestalter des Mieters und der Fahrer beträgt 25 Jahre. Führerschein Klasse 3 für alle Modelle. Klasse B für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg und Klasse C1 von mehr als 3.500 kg Gesamtgewicht. Fahrer und Führerschein der Klassen B und C1 müssen mindestens 1 Jahr im Besitz der Fahrerlaubnis sein. 
    13.2 Die Mitnahme eines Haustieres wird nur nach Rücksprache mit dem Vermieter gestattet. Die Endreinigung hier beläuft sich auf EUR 100,-
    13.3 Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters.
    13.4 Die Fahrzeuge werden nach der Frischwasserverordnung (Stand 01.01.03) übergeben. Der Frischwassertank wird leer übergeben und leer zurückgenommen. Haftungsausschluss für die garantierte Qualität des Trinkwassers wird hiermit vereinbart.
    13.5 Vor der Rückgabe des Fahrzeuges muss dieses innen vom Mieter gereinigt werden. Sollte das nicht der Fall sein, werden dem Mieter EUR 95,– für die Innenreinigung berechnet (bei grober Verschmutzung nach Aufwand). Falls die Toilette vom Vermieter teilweise oder komplett gereinigt werden muss, werden dem Mieter Reinigungsgebühren von bis zu EUR 180,– in Rechnung gestellt. Für die Außenreinigung (nur bei grober Verschmutzung, sonst in der Servicepauschale enthalten) berechnen wir EUR 95,–.
    Der Mieter verpflichtet sich:
    das Wohnmobil sorgsam zu behandeln
    eventuelle Schäden dem Vermieter gegenüber so gering als möglich zu halten bzw. alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen um das Entstehen von Folgeschäden zu vermeide
    Betriebsanleitungen und technische Vorschriften genauestens zu befolgen
    alle 1000 KM Reifendruck, Kühlwasser und Ölstand zu kontrollieren und ggf. aufzufüllen
    die ungewohnten Fahrzeugabmessungen zu beachten
    besonders die Höhe und das zulässige Gesamtgewicht zu beachten
    Zurücksetzen und Rangieren nur mit einer Hilfsperson vorzunehmen
    innerhalb der Fahrzeug NICHT ZU RAUCHEN!
    sich über Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- und Verpflichtungen Verkehrsvorschriften zu informieren und diese einzuhalten.
    Bei Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Mieter haftet dieser für etwaige Schadenersatzforderungen.
  14. Schlussbestimmungen
    14.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
    14.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrags unberührt.
    14.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.

*Dacia Spring Essential Electric 45: Fahrzeugpreis: 16.900 €. Leasingsonderzahlung: 0 €. Laufzeit: 24 Monate. Gesamtlaufleistung 10.000 km. Monatsrate: 79 €. Gesamtbetrag inkl. Anzahlung: 1.896 €. Ein Kilometer-Leasingangebot von Mobilize Financial Services, Geschäftsbereich der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland, Jagenbergstr. 1, 41468 Neuss, zzgl. Überführungskosten. Gültig für Leasingverträge von Dacia Neuwagen bis zum 31.12.2024 und Zulassung vom 01.01.2025 bis 30.06.2025, solange der Vorrat reicht.